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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Verfahren zur Klärung der Kostenübernahme ist strukturiert und transparent. Zunächst führen wir eine anamnestische Vorbesprechung durch, um den geplanten telemedizinischen Service zu definieren. Anschließend prüfen wir anhand Ihrer Versicherungsdaten (z.B. GKV, PKV, Beihilfe) die aktuellen Erstattungsrichtlinien, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) richten. Unser Team nutzt hierfür gesicherte, datenschutzkonforme Plattformen, die die DSGVO und das Telemediengesetz vollumfänglich erfüllen. Die Prüfung selbst dauert in der Regel 1-2 Werktage. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung einer Kostenübernahme vorab, beispielsweise für Services wie das Rezept Online Erhalten.
Auf einen Blick
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Ersteinschätzung zur Kostenübernahme | Kostenfrei |
| Typische Prüfdauer | 1-2 Werktage |
| Erstattungsgrundlage | GOÄ, EBM, individuelle KV-Verträge |
| Verfügbarkeit des Services | National, 7 Tage/Woche |
| Kommunikationsweg | Videosprechstunde, Telefon, gesicherter Chat |
Lokale Aspekte — Germany
Die Regelungen zur Kostenübernahme können in Deutschland je nach Bundesland und Kassenärztlicher Vereinigung leicht variieren. Während in städtischen Ballungsräumen die Dichte an telemedizinischen Angeboten höher ist, ist der Bedarf an klaren Erstattungsinformationen in ländlichen Regionen mit geringerer Facharztdichte besonders groß. Unser Service berücksichtigt diese regionalen Unterschiede und bietet eine einheitlich hohe Beratungsqualität in ganz Deutschland – von Hamburg bis München und von Köln bis Leipzig. Wir passen unsere Beratung an die jeweiligen regionalen Besonderheiten der vertragsärztlichen Versorgung an.
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Unser Team prüft Ihr Vorhaben und erstellt einen Erstbericht unverbindlich.
Oder schreiben Sie uns direkt an info@onlinearzt24.org
Normen & Konformität
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Telemediengesetz (TMG)
Haeufig gestellte Fragen
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Kostenübernahme für Telemedizin?
Die Abrechnung erfolgt primär auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Privatpatienten und der Beihilfe. Für gesetzlich Versicherte gelten die Regelungen des EBM, sofern die Telemedizinleistung im Leistungskatalog der Kassenärztlichen Vereinigung enthalten und vom Arzt zugelassen ist. Die genaue Grundlage hängt immer von Ihrer spezifischen Versicherung und der Art der Leistung ab.
Wie lange dauert die Prüfung meiner Erstattungsmöglichkeiten?
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 1-2 Werktagen eine fundierte Einschätzung unserer Experten. Die Dauer kann variieren, wenn wir Rückfragen bei Ihrer Krankenkasse stellen müssen oder besondere vertragliche Konstellationen vorliegen. Unser Ziel ist eine schnelle und zuverlässige Klärung.
Kann ich die Kostenübernahme auch für eine geplante Behandlung im Voraus klären lassen?
Ja, das ist ein wesentlicher Teil unseres Services. Wir empfehlen besonders bei geplanten längerfristigen telemedizinischen Behandlungen oder speziellen Leistungen, die Erstattungsfähigkeit vorab zu prüfen. So vermeiden Sie unerwartete Kosten und können sicher in Ihre Behandlung starten.
Wie viel kostet die Überprüfung, ob Telemedizin die Kosten übernimmt, in Deutschland?
Die Ersteinschätzung zu Ihren Erstattungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen kostenfrei an. Sollten Sie eine detaillierte, schriftliche Prüfung und Beratung für eine komplexe Fallkonstellation wünschen, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die Kosten hierfür hängen vom Umfang der notwendigen Recherche und der Art der gewünschten Leistung ab. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach einer kurzen Erstbesprechung Ihres Anliegens.